Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualität und Standortsicherung der öffentlichen Krankenanstalten

Das Land Oberösterreich gewährleistet im Rahmen der Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltenpflege () eine qualitativ hochwertige, nachhaltige und dezentrale Standort- und Versorgungssicherheit.

(Anm: LGBl. Nr. 85/2009)