Aufnahme und Entlassung
und finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz anderes ergibt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufnahme und Entlassung
und finden insoweit Anwendung, als sich nicht aus dem Unterbringungsgesetz anderes ergibt.