Offene Führung
Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Offene Führung
Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie sind grundsätzlich offen zu führen.