Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Schiedskommission

Die Schiedskommission hat folgende Aufgaben:

1. Entscheidung über Streitigkeiten aus zwischen den Rechtsträgern der Fondskrankenanstalten und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger oder einem Träger der Sozialversicherung abgeschlossenen Verträgen einschließlich der Entscheidung über die aus diesen Verträgen erwachsenden Ansprüche gegenüber Trägern der Sozialversicherung oder gegenüber dem Oö. Gesundheitsfonds;

2. Entscheidung über Streitigkeiten zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger oder einem Träger der Sozialversicherung und dem Oö. Gesundheitsfonds über die wechselseitigen Verpflichtungen und Ansprüche aus der im genannten Vereinbarung gemäß ;

3. Entscheidung über Ansprüche, die sich auf den Sanktionsmechanismus gemäß der im genannten Vereinbarung gemäß gründen;

4. Entscheidung über die im und 2 genannten Angelegenheiten.

(Anm: LGBl. Nr. 122/2006, 125/2019)