Erste ärztliche Hilfe
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem verweigert werden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Erste ärztliche Hilfe
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem verweigert werden.