Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligung von Auslagerungen

Auslagerungen von medizinischen und nicht-medizinischen Bereichen in Krankenanstalten gemäß bedürfen der Bewilligung der Landesregierung. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Auslagerung den Grundsätzen des entspricht. Sie kann unter jenen Bedingungen und Auflagen erteilt werden, die die Einhaltung der Grundsätze gemäß gewährleisten.

(Anm: LGBl.Nr. 89/2011)