Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soziale Beratung

In öffentlichen Krankenanstalten der im , 2, 4 und 6 bezeichneten Art ist sicherzustellen, daß soziale Beratung für Patienten in der Krankenanstalt zur Betreuung nach dem stationären Aufenthalt angeboten wird.