Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben des Oö. Landesjagdverbands

Dem Oö. Landesjagdverband kommen neben den ihm sonst nach diesem Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Aufgaben zu:

1. die Pflege und die Förderung des Weidwerks und der Jagdwirtschaft;

2. die Erstattung fachlicher Gutachten auf Grund behördlicher Aufforderung;

3. die Information und Ausbildung der Mitglieder in allen Zweigen der Jagd;

4. der Abschluss einer Gemeinschafts-Jagdhaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden für Mitglieder, die über keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung im Sinn des verfügen;

5. die fachliche Ausbildung der Jagdschutzorgane und Organisation der Fortbildungsveranstaltungen gemäß ;

6. die Förderung von wissenschaftlichen Projekten in den Bereichen Jagd und Wildbiologie;

7. die Pflege und Förderung des Jagdhundewesens;

8. die Hintanhaltung von Wildseuchen und die diesbezügliche Meldung an die und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden;

9. die Abhaltung von fachspezifischen Veranstaltungen;

10. die Durchführung von Ehrungen;

11. die Unterstützung der Pflege der Jagdkultur;

12. die Aufsicht über die Bezirksgruppen.