Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilstationäre Dienste

Unter den im genannten teilstationären Diensten ist eine ganz- oder zumindest halbtägig betreute Tagesstruktur für betreuungs- bzw. pflegebedürftige Menschen, die nicht in stationären Einrichtungen leben, zu verstehen. Sie kann integrativ oder als eigenständige Gruppe geführt werden.