Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 105/2003)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Landesgesetzes erteilte Bewilligungen gemäß und gelten als Bewilligungen gemäß und in der Fassung dieses Landesgesetzes.

(3) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Landesgesetzes durch Verordnung auf Grund des bisherigen festgesetzte Kurbezirke gelten als Kurbezirke im Sinn des in der Fassung dieses Landesgesetzes.