Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang VII

Zu

Eine Peloid-Kontrollanalyse hat folgende Angaben zu umfassen:

a) Kurze makroskopische und mikroskopische Beschreibung: Farbe;

Konsistenz; Homogenität; Geruch; gröbere Bestandteile;

Zersetzungsgrad;

b) physikalische Untersuchung: Wassergehalt des naturfeuchten Peloids; pH-Wert, elektrometrisch im Lager bestimmt; Wasserkapazität;

Sedimentvolumen; Dichte;

c) chemische Untersuchung: allgemeine Zusammensetzung und Glühverlust; Gehalt an anorganischen und organischen Stoffen im Wasserauszug 1:50;

d) hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

e) bei Badetorfen auch Untersuchung des Moorwassers: Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum; elektrolytische Leitfähigkeit bei 20 Grad C; pH-Wert, elektrometrisch, womöglich im Lager bestimmt;

f) Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger, seit der letzten vorausgegangenen Untersuchung eingetretener Veränderungen.