Anhang III
Zu
Eine Große Heilwasseranalyse muß folgende Angaben umfassen:
a) Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum;
b) physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung:
Quellschüttung; Quelltemperatur; Lufttemperatur; Wetter und vorausgegangene Witterung; Luftdruck; pH-Wert, elektrometrisch an der Quelle bestimmt; elektrolytische Leitfähigkeit bei Quelltemperatur sowie bei 20 Grad C; Dichte bei 20 Grad C; Trockenrückstand bei 105 Grad C und 180 Grad C; radioaktive Spurenstoffe Uran, Radium und Radon; Menge der gelösten sowie der frei aufsteigenden Quellgase;
spektralanalytische Untersuchung auf Spurenelemente;
c) chemische Untersuchung: Ionen in mg/kg, mval/kg und mval%;
nichtdissoziierte Bestandteile in mg/kg und mmol/kg; gelöste Gase in mg/kg, mmol/kg und cm3/kg bezogen auf 0 Grad C und 760 Torr;
Summenbildung in den genannten Stoffgruppen; frei aufsteigende Quellgase in Prozent der Gesamtmenge; Kaliumpermanganatverbrauch;
Charakteristik des Quellwassers;
d) Gehalt der wertbestimmenden, balneotherapeutisch maßgebenden Inhaltsstoffe am Orte des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslaß, Inhalationsnebel usw.);
e) biologische Untersuchung (die am Heilwasserursprung in natürlicher Biozönose lebenden Mikroorganismen);
f) hygienisch-bakteriologische Untersuchung;
g) Bewertung des Analysenbefundes und Diskussion etwaiger, seit der vorausgegangenen Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers.
