1. Hauptstück Allgemeinde Bestimmungen
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt
1. sicherheitstechnische Anforderungen und umweltschutzrelevante Belange betreffend
a) Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe;
b) Lagerungen von festen Brennstoffen und brennbaren Flüssigkeiten einschließlich flüssiger Brennstoffe;
2. Anforderungen an gebäudetechnische Systeme im Zusammenhang mit der Energieeffizienz.
