Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Hauptstück Allgemeinde Bestimmungen

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt

1. sicherheitstechnische Anforderungen und umweltschutzrelevante Belange betreffend

a) Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe;

b) Lagerungen von festen Brennstoffen und brennbaren Flüssigkeiten einschließlich flüssiger Brennstoffe;

2. Anforderungen an gebäudetechnische Systeme im Zusammenhang mit der Energieeffizienz.