Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feststellungsbescheid

Auf Antrag einer Partei () hat der Vorsitzende der Bezirksgrundverkehrskommission mit Bescheid festzustellen, ob ein Rechtserwerb nach diesem Landesgesetz genehmigungsfrei zulässig ist. ist anzuwenden. (Anm: LGBl. Nr. 85/2002)