Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. ABSCHNITT

KOORDINIERUNG, MONITORING UND BERICHTSPFLICHTEN

Koordinierung

Die Landesregierung unterstützt die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister bei der Wahrnehmung der Aufgaben als nationale Anlaufstelle nach Art. 19 Abs. 2 der INSPIRE-Richtlinie.