Entscheidung in Streitfällen
Die Landesregierung hat auf Antrag eines Gemeindeverbandes oder einer verbandsangehörigen Gemeinde über Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zu entscheiden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Entscheidung in Streitfällen
Die Landesregierung hat auf Antrag eines Gemeindeverbandes oder einer verbandsangehörigen Gemeinde über Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis zu entscheiden.