Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle für die Erfüllung seiner Angelegenheiten erforderlichen Mitteilungen zu machen. (Anm: LGBl.Nr. 42/2014)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilungspflicht
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle für die Erfüllung seiner Angelegenheiten erforderlichen Mitteilungen zu machen. (Anm: LGBl.Nr. 42/2014)