Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilungspflicht

Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle für die Erfüllung seiner Angelegenheiten erforderlichen Mitteilungen zu machen. (Anm: LGBl.Nr. 42/2014)