Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Gemeindeprüfungsordnung 2008 - Oö. GemPO 2008, LGBl. Nr. 48/2008, außer Kraft.
(3) Auf Gebarungsprüfungen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 begonnen wurden, sind die Bestimmungen der Oö. GemPO 2008 weiterhin anzuwenden.
