Enden des Mandates eines Mitgliedes des Gemeinderates
Das Mandat eines Mitgliedes (Ersatzmitgliedes) des Gemeinderates endet:
a) durch Tod;
b) durch Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates;
c) durch Auflösung des Gemeinderates;
d) durch Mandatsverzicht;
e) durch Mandatsverlust.
