Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Enden des Mandates eines Mitgliedes des Gemeinderates

Das Mandat eines Mitgliedes (Ersatzmitgliedes) des Gemeinderates endet:

a) durch Tod;

b) durch Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates;

c) durch Auflösung des Gemeinderates;

d) durch Mandatsverzicht;

e) durch Mandatsverlust.