Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur elektronischen Übermittlung der gültig eingebrachten Wahlvorschläge, des Wahlergebnisses und jeder Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Gemeindevorstands, haben die Gemeinden die zur Umsetzung des Projektes Gemeindevertretung des Amtes der Oö. Landesregierung erforderlichen Datenschnittstellen einzurichten.