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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 40/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 99 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2019, und des § 22 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2018, wird verordnet:

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Gemeindeaufsicht-Ermächtigungsverordnung, LGBl. Nr. 126/2018, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.