Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kürzung des Monatsbezugs Der Monatsbezug eines (einer) Bediensteten wird gekürzt:

1. als Folge einer Teilzeitbeschäftigung;

2. als Folge einer Dienstfreistellung;

3. durch eine auf „nicht entsprechend“ lautende Dienstbeurteilung;

4. als Folge einer Suspendierung bei Beamten (Beamtinnen);

5. als Folge der Gewährung einer Freistellung nach den und 112;

6. als Folge einer Dienstverhinderung bei Vertragsbediensteten nach

7. durch Nichtablegung der Dienstausbildung nach .

(Anm: LGBl.Nr. 73/2008, 2/2011)