Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überschreitung der Wochendienstzeit

Ein(e) Bedienstete(r), dem eine Teilzeitbeschäftigung nach den bzw. 107 gewährt worden ist, darf über die für ihn maßgebende Wochendienstzeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein(e) Bedienstete(r), der (die) keine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nimmt, nicht zur Verfügung steht. Dies gilt nicht für Bezieher (Bezieherinnen) einer Verwendungszulage gemäß oder einer Mehrleistungsvergütung nach . (Anm: LGBl.Nr. 73/2008, 76/2021)