Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gleichwertigkeitsklausel

Den in dieser Verordnung einschließlich ihrer Anhänge zitierten ÖVGW - Richtlinien, ÖNORMEN und sonstigen Technischen Richtlinien sind entsprechende Regeln einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei, die den Schutz der Interessen nach und sicherstellen, gleichzuhalten.