Zuständigkeit
Der Wahlausschuß für die Wahl der Vertrauenspersonen ist aus dem Kreis der Dienststellenversammlung zu bilden ( O.ö. G-PVG).
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeit
Der Wahlausschuß für die Wahl der Vertrauenspersonen ist aus dem Kreis der Dienststellenversammlung zu bilden ( O.ö. G-PVG).