Verordnung über die Durchführung der Wahlen
Die näheren Regelungen über die Durchführung der Wahlen sind durch Verordnung der Landesregierung zu erlassen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnung über die Durchführung der Wahlen
Die näheren Regelungen über die Durchführung der Wahlen sind durch Verordnung der Landesregierung zu erlassen.