Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DER EINZELNEN FEUERWEHREN

1. ABSCHNITT ORGANISATIONSSTRUKTUR

Organe

Organe einer Feuerwehr sind:

1. die Feuerwehrkommandantin bzw. der Feuerwehrkommandant;

2. das Feuerwehrkommando;

3. bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren überdies die Vollversammlung.