Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 97/2019)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(2) Wahljahr für die gemäß in der Fassung dieses Landesgesetzes (Art. I Z 1) durchzuführenden Wahlen ist erstmals das Jahr 2023; Wahljahr für die gemäß in der Fassung dieses Landesgesetzes (Art. I Z 3) durchzuführenden Wahlen ist erstmals das Jahr 2024.