Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

3. Abschnitt

Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte

Aufgabe der Regulierung

Die Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte erfolgt durch die Feststellung des nachhaltigen Ertrages der agrargemeinschaftlichen Grundstücke, durch Feststellung der Anteilsrechte der einzelnen Nutzungsberechtigten, durch Vornahme der für die Wirtschaft notwendigen Verbesserungen sowie durch Aufstellung eines Wirtschaftsplanes und von Satzungen. Verbesserungen dürfen nur insoweit ausgeführt werden, als sie eine ausreichende Rentabilität gewährleisten.