Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke unter Änderung der
Anteilsrechte
Tritt im Zusammenhang mit Verfügungen gemäß und c eine Änderung von Anteilsrechten ein, so hat der Teilungsplan auch einen darauf abgestellten Regulierungsplan zu enthalten. Für diesen Regulierungsplan gelten im übrigen die Bestimmungen des sinngemäß.
