Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einschlägige fischereifachliche Hochschulausbildung

Der erfolgreiche Abschluss von Lehrveranstaltungen über Limnologie, Fischereibiologie, Fischereiwirtschaft, Fischzucht, Hydrobiologie oder Fischkunde an einer Universität oder Fachhochschule gilt als einschlägige fischereifachliche Hochschulausbildung im Sinn des .