Netzfischfang, Legschnüre und Fischreusen
In der Zeit vom 1. April bis 31. Mai ist in den fließenden Taggewässern samt ihren Altarmen und Begleitgerinnen das Fischen mit Stellnetzen, Zugnetzen, Daubeln, Fischreusen und Legschnüren verboten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Netzfischfang, Legschnüre und Fischreusen
In der Zeit vom 1. April bis 31. Mai ist in den fließenden Taggewässern samt ihren Altarmen und Begleitgerinnen das Fischen mit Stellnetzen, Zugnetzen, Daubeln, Fischreusen und Legschnüren verboten.