Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebarung des Oö. Landesfischereiverbands

Die zur Erfüllung der Aufgaben und zur Deckung des Aufwands des Oö. Landesfischereiverbands erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:

1. die Revierumlage der ordentlichen Mitglieder;

2. die oö. Jahresfischerkartenabgabe und die oö. Gastfischerkartenabgabe;

3. die Gebühren für die Teilnahme an der Unterweisung samt Fischerprüfung gemäß ;

4. Kostenbeiträge für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen;

5. sonstige Zuwendungen und Einnahmen.