Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Abschnitt Allgemeines

Ziele

Ziele dieses Landesgesetzes sind:

1. die Schaffung, Erhaltung und Wiederherstellung der gewässertypspezifischen, autochthonen Artenvielfalt des heimischen Wassertierbestands;

2. der Schutz bedrohter und gefährdeter heimischer Wassertiere;

3. die nachhaltige und ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung der Fischwässer.