Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 6 In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 56/2001 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 118/2002, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.