Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteien

Im Bewilligungsverfahren haben Parteistellung:

1. Der Antragsteller;

2. die Nachbarn;

3. die Eigentümer sowie dinglich Berechtigte ausgenommen Hypothekargläubiger der Grundstücke, auf denen die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll;

4. die Gemeinde, auf deren Gebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet oder wesentlich geändert werden soll (Standortgemeinde);

5. die Oö. Umweltanwaltschaft nach Maßgabe des des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996;

6. der Betreiber des Verteilernetzes, in dessen Versorgungsgebiet die Stromerzeugungsanlage errichtet, betrieben oder wesentlich geändert werden soll.

(Anm: LGBl.Nr. 72/2008)