Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen von der Allgemeinen Anschlusspflicht

Ausnahmen von der Anschlussplicht bestehen bei Vorliegen begründeter Sicherheitsbedenken oder wegen technischer Inkompatibilität. Die Gründe für die Ausnahme von der Allgemeinen Anschlusspflicht sind in den Marktregeln näher zu definieren.

(Anm: LGBl.Nr. 36/2022)