Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflicht zur Ausweisleistung

Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, haben sich Landesbedienstete auf Verlangen anlässlich einer Außendiensthandlung oder im Parteienverkehr mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.