Pflicht zur Ausweisleistung
Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, haben sich Landesbedienstete auf Verlangen anlässlich einer Außendiensthandlung oder im Parteienverkehr mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflicht zur Ausweisleistung
Sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, haben sich Landesbedienstete auf Verlangen anlässlich einer Außendiensthandlung oder im Parteienverkehr mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.