Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteilungen zu machen.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Gemeindeverband alle für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteilungen zu machen.