Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:

1. die Beiträge der Bürgermeister ();

2. die Beiträge der Gemeinden ();

3. die Kostenersätze der Gemeinden ();

4. sonstige Einnahmen.