Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:
1. die Beiträge der Bürgermeister ();
2. die Beiträge der Gemeinden ();
3. die Kostenersätze der Gemeinden ();
4. sonstige Einnahmen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Dem Gemeindeverband fließen als Einnahmen zu:
1. die Beiträge der Bürgermeister ();
2. die Beiträge der Gemeinden ();
3. die Kostenersätze der Gemeinden ();
4. sonstige Einnahmen.