Gemischte Baugebiete
In „Gemischten Baugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „M“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Gemischte Baugebiete
In „Gemischten Baugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „M“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden.