Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wertigkeit der Unterrichtsgegenstände

Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:

1. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK I () ..... 1,000,

2. für Unterrichtsgegenstände der

Lehrverpflichtungsgruppe BK II () .... 0,955.

(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)