Wertigkeit der Unterrichtsgegenstände
Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit folgenden Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen:
1. für Unterrichtsgegenstände der
Lehrverpflichtungsgruppe BK I () ..... 1,000,
2. für Unterrichtsgegenstände der
Lehrverpflichtungsgruppe BK II () .... 0,955.
(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)
