Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT

Gemeinsame Bestimmungen für pragmatische Lehrer und Vertragslehrer

Anwendungsbereich

Der 2. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.