Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 61/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2023, außer Kraft.

(3) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung ( rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.