Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zulassungsstelle

(1) Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen ist das Österreichische Institut für Bautechnik. Es entscheidet über Anträge auf Erteilung Bautechnischer Zulassungen als Behörde.

(2) Die Zulassungsstelle hat jährlich auf geeignete Weise, zB im Internet, eine Liste der erteilten Bautechnischen Zulassungen zu veröffentlichen.

(Anm: LGBl.Nr. 89/2014)