4. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
(Anm: LGBl.Nr. 89/2014)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
(Anm: LGBl.Nr. 89/2014)