Türen
Für die Benützung durch Kinder bestimmte Türen sind wie folgt auszuführen:
1. einflügelig;
2. nicht als Pendeltüren.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Türen
Für die Benützung durch Kinder bestimmte Türen sind wie folgt auszuführen:
1. einflügelig;
2. nicht als Pendeltüren.