Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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IX. ABSCHNITT SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Aufgaben der Gemeinden

Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.