IX. ABSCHNITT SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Aufgaben der Gemeinden
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
IX. ABSCHNITT SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Aufgaben der Gemeinden
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden bzw. der Bezirksabfallverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.