Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung und -mannschaftsstärke sowie die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen (Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung), LGBl. Nr. 75/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019, außer Kraft.
