Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung und -mannschaftsstärke sowie die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen (Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung), LGBl. Nr. 75/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019, außer Kraft.