Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sirenensignal

Erfolgt die Alarmierung mit elektrischen Sirenen, so ist folgendes Signal zu geben: ein dreimal wiederholter 15 Sekunden anhaltender Dauerton, wobei vor jeder Wiederholung des Dauertons eine Pause von 7 Sekunden einzuhalten ist. Das Signal ist erforderlichenfalls mehrmals zu geben.